Stellungnahme
Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Berlin e.V. zur
Gesetzesvorlage zum Schutz und Wohl des Kindes vom 20.02.2009
Der Deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Berlin e.V. nimmt zur o.g. Gesetzesvorlage
wie folgt Stellung:
Mit dem Gesetz über Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes soll in Berlin ein
verbindliches Einladewesen und Rückmeldeverfahren für die Früherkennungsuntersuchungen
ab der U4 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres eingeführt werden. Darüber hinaus
sollen weitere Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz des Kindes und zur Vermeidung von
Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung getroffen werden. Der Fokus der Gesetzesvorlage
liegt dabei auf einer möglichst lückenfreien Kontroll- und Meldestruktur.
Dies widerspricht nach unserer Einschätzung der grundsätzlichen Haltung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes, das den Eltern das Recht und die Pflicht auf die Pflege und Erziehung
ihrer Kinder zuspricht. Dabei unterstützt die staatliche Gemeinschaft die Eltern bei der Verwirklichung
ihrer Rechte und Pflichten. Diese wertschätzende Haltung gegenüber Kindern und
ihren Eltern hätte sich der Deutsche Kinderschutzbund, LV Berlin e.V. als klare und durchgängige
Position im „Berliner Kinderschutzgesetz“ gewünscht. Stattdessen deutet sich in dem
Gesetz ein latentes Misstrauen gegenüber elterlicher Verantwortung an.
Zur Haltung und Absicht des Gesetzes
Die Kernaussage der Gesetzesvorlage bezieht sich in der Hauptsache auf Kontrolle, Meldung
sowie Stigmatisierung sogenannter Risikogruppen.
Aufgrund unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung als Fachkräfte für Kinderschutz weisen
wir daraufhin, dass zunehmende Kontrolle Familien noch weiter in die Isolation bringen. Es
besteht die Gefahr, dass sie sich aus Angst, dass ihnen die Kinder weggenommen werden,
jeglichen Hilfsangeboten verschließen.
Wichtige Schritte in der Prävention sowie der Intervention bei Gewalt gegen Kinder sind:
- der persönliche, vertrauensvolle und kontinuierliche Kontakt zu Eltern
- das Ansprechen von Überforderungen
- die Informationsvermittlung über entwicklungsgemäße Bedürfnisse von Kindern
- sowie die Stärkung elterlicher Fähigkeiten, damit sie selbst die Verantwortung für den
Schutz und das gesunde Aufwachsen ihrer Kinder übernehmen können.
Eltern sind die wichtigsten und prägendsten Bezugspersonen, die Kinder haben. Daher sollte
deren Stärkung an oberster Stelle stehen, wenn wir über Kinderschutz sprechen. Eine wohlwollende,
aber auch klare Haltung gegenüber Eltern in Not führt in der Regel zu einem offeneren
Umgang der Familien mit ihren Problemen.
Diese wohlwollende Haltung gegenüber Eltern erfordert jedoch eindeutige Handlungsleitfäden
für die beteiligten Fachkräfte. Aus Sicht des Deutscher Kinderschutzbundes, LV Berlin e.V.
sind diese in § 8 des „Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes“ nicht erkennbar. Die
Formulierungen in § 8 führen eher zu einer Verunsicherung auf Seiten der Fachkräfte, statt zu
einer klaren Haltung, wie bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorzugehen ist.
An dieser Stelle hätten wir uns gewünscht, dass sich das Berliner Gesetz an den Ausführungen
von § 8a SGB VIII orientiert hätte, in denen klare Handlungsanleitungen festgeschrieben sind.
Auch ein Verweis auf die schon erarbeiteten Berlin einheitlichen Indikatoren des Konzeptes
„Netzwerk Kinderschutz“ fehlt.
Einlade- und Meldewesen
Der Deutsche Kinderschutzbund, LV Berlin e.V. begrüßt und unterstützt grundsätzlich die Teilnahme
aller Kinder an allen Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind wichtig und durchaus
geeignet, das gesundheitliche Wohlergehen des Kindes zu fördern. Allerdings halten wir die
Früherkennungsuntersuchungen für KEIN geeignetes Mittel, um Gewalt gegen Kinder generell
vorzubeugen. Unserer Meinung nach wird das geplante Einlade- und Meldesystem Gewalt gegen
und Missbrauch von Kindern nicht oder nur punktuell verhindern helfen. Es entstehen jedoch
enorme Kosten an der falschen Stelle, um die Öffentlichkeit vermeintlich in Sicherheit zu
wiegen. Selbst Kinderärzte weisen darauf hin, dass Früherkennungsuntersuchungen (noch)
nicht als Kinderschutzinstrument verstanden werden können. Daher fordert der Berliner Kinderschutzbund, LV Berlin statt eines kostspieligen Einlade- und Meldewesens den Ausbau von
Präventionsangeboten und früher Förderung.
Prävention und frühe Förderung
Dass Prävention und frühe Hilfen Garanten für den Schutz von Kindern sein können, ist hinlänglich
bekannt. Im vorliegenden Gesetz finden sich zwar diese Begriffe in § 5 wieder, werden
aber weder in ihrer inhaltlichen noch ihrer finanziellen Ausgestaltung näher erläutert. Dies
kritisieren wir vehement.
Als Deutscher Kinderschutzbund, LV Berlin e.V. wünschen wir uns eine größere Verbindlichkeit,
was den Ausbau von präventiven und frühen Hilfen betrifft. Dies könnte aus unserer Sicht
z.B. durch den Ausbau folgender Angebote erreicht werden:
- Wertschätzende „Begrüßungsbesuche“ ALLER Neugeborenen und ihrer Eltern durch
z.B. den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) der Bezirke - Flächendeckende Informationen zu Hilfsangeboten für alle Eltern Neugeborener z.B.
Übergabe eines Info-Paketes bei dem „Begrüßungsbesuch“ des KJGD (s.o.) - Kontinuierliche Begleitung von hilfebedürftigen Eltern von Anfang an
- Flächendeckende Angebote im Bereich Elternbildung
- Das Recht auf einen sogenannten Teilzeitkitaplatz für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr
sowie unbürokratische Bereitstellung der Kitaplätze - Förderung von Eltern-Kind-Zentren in Kooperation mit Kindertagesstätten, vor allem in
sozialen Brennpunkten
Die Jugendhilfe musste in den vergangenen Jahren Einsparungen von 40% verkraften. Diese
Einsparungen konnten aus Sicht des Deutschen Kinderschutzbundes, LV Berlin e.V. nicht ohne
Folgen bleiben. Kinderschutz kann es nicht zum Nulltarif geben. Daher sind wir der Auffassung,
dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht in eine zentrale Verwaltungsmeldestelle
fließen, sondern in den Ausbau von Prävention und frühen Hilfen investiert werden sollten.
