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Satzung

Auszug aus der Satzung des DKSB Berlin

§ 2

Zweck

(1) Der Verband setzt sich ein für

  • die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche,
  • die Verwirklichung einer kinder­freundlichen Gesellschaft,
  • die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt,
  • die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder,
  • den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art,
  • soziale Gerechtigkeit für alle Kinder,
  • die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen,
    die sie betreffen, gemäß ihrem Entwicklungsstand,
  • die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
  • kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen.

Gemäß der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Der Verband ist über­parteilich und überkonfessionell.

(2) Der Verband will diese Ziele erreichen, indem er im Bereich des Bundeslandes Berlin insbesondere

  • die öffentliche Meinung und das soziale Klima durch seine Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst,
  • Politik und Verwaltung zu kinderfreundlichen Entscheidungen anregt und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entschei­dungen berät,
  • verantwortliches Handeln der Wirtschaft und der Medien gegenüber Kindern einfordert
    und mit ihnen und in Abstimmung mit dem Bundesverband bei der Planung und
    Herstellung kindgerechter Produkte zusammenarbeitet,
  • vorbeugend aufklärt und berät,
  • Einrichtungen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe errichtet und betreibt,
  • Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder ergreift oder veranlaßt,
  • mit in [Land] tätigen Organisationen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung soweit möglich zusammenarbeitet,
  • im Rahmen von Einrichtungen und Projekten Mittel zur Verfügung stellt, die zum Zwecke der Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen von diesen selbständig und eigenverantwortlich eingesetzt und verwaltet werden,
  • Informationsmaterial und Publikationen erstellt, herausgibt und vertreibt,
  • Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongresse durchführt,
  • Mittel für die Verwirklichung der Verbandszwecke und die Förderung besonderer Aktivitäten einwirbt.